Walther & Heimann Steuerberater

Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Das Bundeskabinett hat mit der Verabschiedung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht.

Nach Angaben der Bundesregierung gelten folgende Anpassungen:

  • Ab dem 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde.
  • Zum 01.01.2027 erfolgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro brutto je Stunde.
    Damit erhöht sich der Mindestlohn zunächst um 8,42 Prozent und im darauffolgenden Jahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.

Bereits im Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Empfehlungen zur Anpassung des Mindestlohns vorgelegt. Diese Vorschläge wurden nun durch das Bundeskabinett per Verordnung umgesetzt und können damit rechtswirksam in Kraft treten.

Auswirkungen auf Minijobs

Auch die Verdienstgrenze für Minijobs wird im Zuge der Mindestlohnerhöhung angepasst.
2025 lag diese Grenze bei 556 Euro brutto pro Monat. Da der gesetzliche Mindestlohn ebenfalls für geringfügig Beschäftigte gilt, wird die Minijob-Grenze ab dem 01.01.2026 angehoben, auf 603 Euro brutto pro Monat.

Die Anpassung erfolgt dynamisch mit jeder Mindestlohnerhöhung und stellt sicher, dass eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden weiterhin möglich bleibt, ohne dass Beschäftigte aufgrund des höheren Stundenlohns weniger arbeiten müssen.


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